Sihlsee Regeln für Boot- und Badevergnügen
Die «Sihlsee Regeln» wurden durch den Seerettungsdienst Sihlsee (SRDS) mit
Unterstützung der Kantonspolizei Schwyz auf Basis der Binnenschifffahrtsverordnung
(BSV), der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen
Gewässern, erstellt.
Die Ausführungen gelten speziell für den Sihlsee, auf demSchiffsmotoren mit
maximal 5.9 kW bzw. 8 PS Leistung (bewilligte Ausnahmen) zugelassen sind
und weder Kursschiffe, Güterschiffe noch Berufsfischer verkehren.
Die aufgeführten Bestimmungen sind verbindlich, jedoch keineswegs abschliessend.
Sie geben auszugsweise einen Überblick über wichtige Verhaltensregeln.
Der Seerettungsdienst Sihlsee wünscht allen einen unbeschwerten Aufenthalt
auf demSihlsee sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.